ALBIS Fullservice Leasing
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der ALBIS Fullservice Leasing GmbH

Letzte Aktualisierung: Mai 2026

1. Einleitung und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, BaFin-ID 50071333 (nachfolgend "ALBIS"), und ihren Vertragspartnern (nachfolgend "Kunde" oder "Leasingnehmer").

Diese AGB gelten für sämtliche Leasing-, Mietkauf-, Miete-plus-Service- und Rahmenverträge sowie alle sonstigen Dienstleistungen, die ALBIS erbringt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ALBIS hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit der Unterzeichnung eines Vertrags oder der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erkennen Sie diese AGB an.

2. Begriffsbestimmungen

  • Leasing: Überlassung eines Leasingobjekts zur Nutzung gegen Zahlung monatlicher Leasingraten für eine vereinbarte Vertragslaufzeit.
  • Mietkauf: Finanzierung eines Objekts mit dem Ziel des Eigentumsübergangs nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Raten und des Restwerts.
  • Miete-plus-Service: Kombination aus Finanzierung und Serviceleistungen in einer monatlichen Rate.
  • Rahmenvertrag: Vereinbarung über wiederkehrende Finanzierungen zu vorab definierten Konditionen.
  • Leasingobjekt: Der vom Kunden ausgewählte und von ALBIS finanzierte Gegenstand.
  • Händler: Vermittler oder Lieferant des Leasingobjekts.

3. Nutzung unserer Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des §13 BGB können unsere Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen.

Der Kunde versichert, dass alle im Rahmen des Antragsprozesses gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. ALBIS behält sich vor, Bonitätsauskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen und die Finanzierungszusage vom Ergebnis der Bonitätsprüfung abhängig zu machen.

4. Benutzerkonten (Händlerportal)

Für die Nutzung des ALBIS Leasing Portals ist die Registrierung eines Benutzerkontos erforderlich. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Jede missbräuchliche Nutzung ist ALBIS unverzüglich anzuzeigen. ALBIS behält sich vor, Benutzerkonten bei Verstoß gegen diese AGB oder bei missbräuchlicher Nutzung zu sperren oder zu löschen.

5. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Finanzierungsantrags durch ALBIS zustande. Der Kunde wählt das Leasingobjekt und den Lieferanten selbstständig aus. ALBIS erwirbt das Leasingobjekt beim Lieferanten und überlässt es dem Kunden zur Nutzung. ALBIS übernimmt keine Gewährleistung für die Beschaffenheit, Qualität oder Tauglichkeit des Leasingobjekts. Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten tritt ALBIS hiermit an den Kunden ab. Der Kunde wird ermächtigt, diese Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.

Risikohinweis: Das Risiko des zufälligen Untergangs, des Verlusts oder der Beschädigung des Leasingobjekts geht mit Übergabe an den Kunden auf diesen über. Der Kunde ist verpflichtet, das Leasingobjekt auf eigene Kosten ausreichend zu versichern. Die laufenden Leasingraten sind auch bei Beschädigung oder Verlust des Leasingobjekts weiterhin zu entrichten.

6. Geistiges Eigentum

Alle Rechte an der Website albis-leasing-al.it.com, dem ALBIS Leasing Portal, der Marke "ALBIS", Software, Dokumentationen und allen weiteren von ALBIS bereitgestellten Materialien verbleiben bei ALBIS oder den jeweiligen Rechteinhabern. Dem Kunden wird kein Eigentum oder Lizenz an geistigem Eigentum von ALBIS übertragen. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veränderung der bereitgestellten Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ALBIS.

7. Nutzerdaten und -inhalte

Der Kunde bleibt Eigentümer aller von ihm in das ALBIS Leasing Portal eingegebenen Daten. Durch die Nutzung des Portals räumt der Kunde ALBIS das Recht ein, diese Daten im Rahmen der Vertragserfüllung, für regulatorische Zwecke und zur Verbesserung der Dienstleistungen zu verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

8. Haftungsausschluss und Gewährleistung

ALBIS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet ALBIS nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für das Leasingobjekt selbst übernimmt ALBIS keine Haftung; insoweit wird auf die abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten verwiesen.

9. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von ALBIS für Vermögensschäden aus einfacher Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — auf den dreifachen Betrag der jährlichen Leasingrate, maximal jedoch auf EUR 50.000 pro Schadensfall, beschränkt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Folgeschäden haftet ALBIS nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Haftung bei Betrug

Für Schäden, die durch betrügerisches Verhalten von Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von ALBIS verursacht werden, haftet ALBIS unbeschränkt. Der Kunde verpflichtet sich, ALBIS unverzüglich über jeden Verdacht auf betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit Finanzierungsanträgen zu informieren.

11. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

ALBIS unterliegt als Finanzdienstleistungsinstitut der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, insbesondere des Geldwäschegesetzes (GwG), des Kreditwesengesetzes (KWG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) sowie aller relevanten EU-Sanktionsverordnungen. ALBIS ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen erforderliche Prüfungen durchzuführen und bei Verdacht auf Verstöße die Geschäftsbeziehung auszusetzen oder zu beenden.

12. Steuerliche Meldepflichten

Der Kunde ist für die Erfüllung aller ihn betreffenden steuerlichen Pflichten selbst verantwortlich. ALBIS stellt die vertraglich vereinbarten Steuerdokumente zur Verfügung. Bei Leasingverträgen mit grenzüberschreitendem Bezug trägt der Kunde die Verantwortung für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung. ALBIS erfüllt ihre eigenen steuerlichen Meldepflichten gemäß den deutschen Steuergesetzen.

13. Kündigung und Vertragsbeendigung

Leasing- und Mietkaufverträge laufen über die vereinbarte Grundmietzeit und enden mit Ablauf dieser Zeit, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Raten
  • Unbefugter Untervermietung oder Überlassung des Objekts an Dritte
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden
  • Schwerwiegenden Verstößen gegen vertragliche Pflichten

Rahmenverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

14. Kündigung von Benutzerkonten

ALBIS kann Benutzerkonten im Händlerportal mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Der Nutzer kann sein Konto jederzeit durch schriftliche Mitteilung an ALBIS kündigen. Mit Kündigung des Kontos endet die Berechtigung zur Nutzung des Händlerportals. Offene Verträge und Verpflichtungen bleiben von der Kündigung unberührt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB und alle Verträge mit ALBIS findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und den zwischen ALBIS und dem Kunden geschlossenen Verträgen ist — soweit gesetzlich zulässig — Hamburg, Deutschland.

16. Änderungen dieser AGB

ALBIS behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder über das Händlerportal mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird ALBIS in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

17. Allgemeine Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung von Rechten aus Verträgen mit ALBIS bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ALBIS.

© 2026 ALBIS Fullservice Leasing GmbH. Alle Rechte vorbehalten. BaFin-ID: 50071333

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